Montag, 21. Mai 2007
Kein Einsatz von Elektroreizgeräten bei der Hundeausbildung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Febr. 2006 entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden und Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten sei. Dabei komme es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet seien, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Es entspreche der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte zu verbieten.
Die vorliegende schriftliche Begründung erläutert diese Kernsätze des Urteils. Sie weist darauf hin, dass Ausnahmen von dem generellen Verbot nur in einem sehr engen Rahmen und auf der Grundlage einer Rechtsverordnung möglich seien. Eine derartige Verordnung gibt es derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Der Erlaß des NRW-Umweltministeriums stellt nach Ansicht der Bundesrichter keine geeignete Ausnahmevorschrift dar.
Vor diesem Hintergrund wurden bereits die für das Jahr 2006 geplanten weiteren Anwenderseminare mit integrierter Sachkundeprüfung in NRW ausgesetzt.
Der LJV empfiehlt allen HundeführerInnen dringend, bis auf weiteres die Anwendung von Elektroreizgeräten zu unterlassen, um nicht in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz zu geraten.
Die vorliegende schriftliche Begründung erläutert diese Kernsätze des Urteils. Sie weist darauf hin, dass Ausnahmen von dem generellen Verbot nur in einem sehr engen Rahmen und auf der Grundlage einer Rechtsverordnung möglich seien. Eine derartige Verordnung gibt es derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Der Erlaß des NRW-Umweltministeriums stellt nach Ansicht der Bundesrichter keine geeignete Ausnahmevorschrift dar.
Vor diesem Hintergrund wurden bereits die für das Jahr 2006 geplanten weiteren Anwenderseminare mit integrierter Sachkundeprüfung in NRW ausgesetzt.
Der LJV empfiehlt allen HundeführerInnen dringend, bis auf weiteres die Anwendung von Elektroreizgeräten zu unterlassen, um nicht in Konflikt mit dem Tierschutzgesetz zu geraten.
Freitag, 18. Mai 2007
Lehrgang Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS)

Beginn: Samstag 2. Juni 9.00-12.00 Uhr (wöchentlich)
Ort: Bundesforstamt Wahner Heide Troisdorf
Veranstalter: JGHV der Siegkreisjäger e.V.
Ausbildungsleitung: R. Prügl-Gorges
Kursgebühr: Auf Anfrage
Voraussetzungen: Hund muss im Gehorsam stehen, jagdliche Grundausbildung (BLP, JEP etc.)
Prüfung: 5./6. Oktober 2007
Anmeldung: 02151/760457 oder r.prueglgorges@gmx.de
Kurs ausgebucht!
Montag, 14. Mai 2007
Geburtstag
"Fridolin von Brandewind" wurde am 9. Mai um 15.30 Uhr geboren, war der Erste seines Wurfs, der auf allen Vieren das Licht der Welt erblickte und ist mit seinen 530 Gramm ein stattlicher Bursche. Wir können es kaum noch erwarten, bis wir unseren braunen Labbi in 8 Wochen endlich abholen können. Wir werden ihn "Bootsmann" taufen.
Sein Vater - "Earl vom Schiessberg" - ist, laut Jahrbuch 2004 des LCD, der wohl höchstprämierteste Labrador auf jagdlichen Prüfungen. Niemals zuvor habe ein Labrador so viele jagdliche Prüfungen mit Erfolg abgelegt. Seine jagdliche Passion sei so stark gewesen, dass der Besitzer Hr. Dr. Stark daraufhin erst den Jagdschein machte.

Seine Mutter - "Ambra von Brandewind" - entstammt aus einer sehr renomierten deutschen Leistungszucht und absolvierte sämtliche jagdliche Prüfungen mit ausserordentlichen Erfolgen.
Sein Vater - "Earl vom Schiessberg" - ist, laut Jahrbuch 2004 des LCD, der wohl höchstprämierteste Labrador auf jagdlichen Prüfungen. Niemals zuvor habe ein Labrador so viele jagdliche Prüfungen mit Erfolg abgelegt. Seine jagdliche Passion sei so stark gewesen, dass der Besitzer Hr. Dr. Stark daraufhin erst den Jagdschein machte.

Seine Mutter - "Ambra von Brandewind" - entstammt aus einer sehr renomierten deutschen Leistungszucht und absolvierte sämtliche jagdliche Prüfungen mit ausserordentlichen Erfolgen.
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