Bootsmann hat den Härtenachweis (HN) am 15.11.2008 im Revier B-Rocherath auf einer Drückjagd am Fuchs erbracht.
Unter I. Leistungen des Jagdgebrauchshundverbandes: 2. Härtenachweis (/)
(1) Die befugte Tötung von Raubwild, wildernden Katzen und Waschbären im Rahmen des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers mit der Schußwaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein Stück gegriffen hat und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schußwaffe möglich war, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung.
(2) Wenn eine derartige selbständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird, kann für den betreffenden Hund das Leistungszeichen "Härtenachweis" beim Jagdgebrauchshundverband registriert werden. ...
